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Lohnsteuerbescheinigungen erstellen.Zunächst: Die Arbeitnehmer sind NICHT als Mandanten zu erfassen! Mandanten sind nur die Arbeitgeber - soweit Sie für mehrere Firmen Daten übertragen. Übertragen Sie nur für eine Firma Daten, so müssen sie die mandantenfähigkeit nicht aktivieren und können die Firmendaten bei den Benutzerdaten eintragen. Die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen zum Finanzamt erfolgt grundsätzlich in 2 Schritten:
In Winston ist dieser Mechanismus wie folgt verwirklicht: Zunächst rufen Sie über Formular/Lohnsteuerbescheinigung das Formular auf, wählen das Berichtsjahr und tragen alle nötigen Daten ein. Danach drücken Sie den Button zur Kopie in den Ausgangskorb. Die Daten werden im Ausgangskorb bereitgestellt und das Formular wird bereinigt für die nächste Dateneingabe. So können Sie die Daten für alle Ihre Mitarbeiter eingeben. Im Ausgangskorb (Formular/Ausgangskorb) sehen Sie dann eine Liste der von Ihnen erstellten Daten, der Typ ist 'LStB'. Diese können Sie nun auswählen und an das Finanzamt übertragen. Wenn die Übertragung geklappt hat, so werden die Daten im Ausgangskorb gelöscht und dafür wird jeweils eine Protokollanforderung im Ausgangskorb erstellt. Diese Protokollanforderung übertragen sie am nächsten Tag indem sie sie auswählen und die Übertragung anstossen. Wenn keine Fehler auftreten, so wird automatisch ein Ausdruck der übertragenen Daten für den Mitarbeiter erstellt. Da der Ausdruck erst dann dem Mitarbeiter gegeben werden darf, wenn die Daten wirklich beim Finanzamt angekommen sind, druckt Winston die Daten nicht früher. Wenn Sie z.B. bei der Eingabe im LStB Formular auf Formular/Drucken gehen, so wird ein Kontrollausdruck erstellt der aber als solcher gekennzeichnet ist und nicht für den Mitarbeiter bestimmt ist. Waren die Daten fehlerhaft, so wird beim Abholen des Protokolls eine entsprechender Fehler angezeigt. Da diese Fehlermeldungen mechanisch erzeugt werden sind sie manchmal etwas schwer zu verstehen. Haben Sie grosse Probleme mit der Interpretierung der Fehlermeldung, so schreiben Sie uns eine kurze email mit dem genauen Wortlaut der Fehlermeldung, wir helfen dann weiter. Manche Fehler werden durch Überlastung bei der Servern der OFD erzeugt. Beachten Sie bitte auch die Hinweise unter www.elsterlohn.de/betriebshinweise.htm. Möchten Sie die Fehler korrigieren, so klicken Sie bitte doppelt auf die Protokollanforderung, die ursprunglichen Daten werden wieder in das Formular der LStB eingetragen und können nun korrigiert werden. Beachten Sie bitte, dass die Protokollanforderung nicht automatisch gelöscht wird, wenn Sie diese korrigieren. Löschen Sie diese daher von Hand im Ausgangskorb.Falsche Meldungen löschen:Haben Sie für einen falschen Arbeitnehmer Daten gemeldet - oder die falsche Steuernummer,
oder Geburtsdatum verwendet? Haben Sie nur falsche Zahlen gemeldet:Schicken Sie die richtigen Daten hinterher. Es gibt kein spezielles Zeichen für Korrekturmeldungen. Beachten Sie bitte, dass Sie das Ordnungsmerkmal, dass Sie bei der ersten Meldung der (falschen) Daten für den Angestellten verwendet haben auch wieder verwenden. So kann das Finanzamt die Korrektur erkennen. Noch ein wichtiger Hinweis: Das Eingabefeld für die Strasse wurde nun aufgeteilt in Strasse + Hausnummer + Hausnummerzusatz. Wenn Sie bereits Daten erfasst haben, so korrigieren Sie bitte diese Felder in den Benutzerdaten und den bestehenden Mandantendaten. |
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